Kündigung erhalten, was tun?
Eine Kündigung beunruhigt – erst recht, wenn sie überraschend oder sogar fristlos im Briefkasten landet. Was es zu beachten gilt, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und wie es weitergehen kann? Einige Tipps finden Sie hier. Wir unterstützen Sie außerdem gern dabei, negative Emotionen nach einer Trennungssituation zu verarbeiten und sich beruflich neu zu orientieren.
Es ist eine Nachricht, die alles verändert. Sie kommt überraschend und löst meist Angst, Wut, Verzweiflung oder Ratlosigkeit aus: die Kündigung. Gehören Sie zu den Menschen, die kürzlich eine Kündigung erhalten haben und sich fragen, was nun zu tun ist? Der erste, wenn auch schwer zu befolgende Tipp: Ruhe bewahren. Arbeitgeber müssen viele gesetzliche Vorschriften beachten. Meist sind ausgesprochene Kündigungen dadurch unwirksam. Daher folgt auch gleich der zweite Rat: Handeln Sie schnell. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen und sich so gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wehren. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden, nachdem Sie die schriftliche Kündigung erhalten haben. Sollten Sie keine Klage einreichen oder die Frist dafür nicht einhalten, ist die Kündigung wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft ist. Ebenfalls wichtig zu wissen: Schwangere, Betriebsratsmitglieder und Menschen mit schwerer Behinderung sind vor einer Kündigung besonders geschützt. Für Unterstützung sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Job Kündigung: Nur selten wirksam
Sind Sie gekündigt worden, endet Ihr Arbeitsverhältnis in Ausnahmefällen sofort – nämlich dann, wenn Ihnen eine fristlose Kündigung zukommt. In der Regel handelt es sich jedoch um sogenannte ordentliche Kündigungen, die das Arbeitsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist festlegen. Bis dahin sind Sie dazu verpflichtet, weiter zur Arbeit zu gehen. Vergessen Sie jedoch nicht, Ihren Resturlaub in Anspruch zu nehmen.
Achten Sie auf mögliche Fehler, die Ihre Kündigung unwirksam machen. So muss die Erklärung vorgegebene Formvoraussetzungen erfüllen und unbedingt schriftlich erfolgen – per Mail, Fax, SMS oder mündlich gilt sie also nicht. Eine Unterschrift ist dringend notwendig und der Betriebsrat sollte vorher über die Entlassung informiert worden sein. In Betrieben ab zehn Mitarbeitern braucht es außerdem einen ausreichenden Grund, Sie zu kündigen. Dieser muss personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein. Was bedeutet das genau? Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn Ihr Arbeitsplatz durch eine unternehmerische Entscheidung wegfällt, beispielsweise durch eine Abteilungsschließung oder Outsourcing ins Ausland. Betriebsbedingte Kündigungen sind fehleranfällig – prüfen Sie diese daher ganz genau. Schließlich muss Ihr Arbeitgeber seine Entscheidungen und Auswirkungen auf Ihren Arbeitsplatz sehr konkret darlegen. Eine verhaltensbedingte Kündigung folgt bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Davor bedarf es in der Regel unbedingt einer Abmahnung und die Verstöße dürfen zeitlich nicht zu weit auseinanderliegen. Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn Sie Ihrer Arbeit zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Freiheitsstrafe nicht mehr nachgehen können.
Was tun bei Kündigung? Abfindung einfordern!
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie zwar nicht, dennoch gibt es Voraussetzungen, unter denen Sie eine solche finanzielle Lösung einfordern können. Klagen Sie, sieht das Gericht die Kündigung als unwirksam an oder ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für Sie als Arbeitnehmer unzumutbar, können Sie eine Abfindung beim Gericht beantragen. Dabei können Sie bis zu 12 Monatsgehälter rausschlagen, über 50-jährige Arbeitnehmer sogar noch mehr. In bestimmten Fällen kommt es auch vor, dass Arbeitgeber dem Gekündigten freiwillig eine Abfindungszahlung anbieten, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Haben Sie einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, ist die Abfindung häufig als Ausgleich zum Ende des Arbeitsverhältnisses festgehalten.
Sperrzeit vermeiden: Zeitig arbeitslos melden
Ein weiterer wichtiger Punkt, den es nach einer Kündigung zu beachten gilt: Melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Zumindest, wenn Sie nicht unmittelbar im direkten Anschluss eine neue Stelle beginnen. Dann müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Ihrem letzten Arbeitstag arbeitssuchend melden. Ist die Kündigungsfrist kürzer, haben Sie dafür eine Frist von drei Tagen. Geht Ihre Mitteilung zur Arbeitslosigkeit zu spät bei der Agentur für Arbeit an, müssen Sie mit einer Sperre rechnen. Halten Sie dagegen die Fristen ein oder handelt es sich bei Ihnen um eine personen- oder betriebsbedingte Kündigung, haben Sie in der Regel keine Sperrzeit und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes beginnt mit dem Start der Arbeitslosigkeit. In bestimmten Fällen gibt es allerdings auch eine bis zu zwölf Wochen lange Sperrfrist. Diese greift bei einer verhaltensbedingten Kündigung, Ihrer freiwilligen Kündigung oder wenn Sie sich ohne wichtigen und nachweisbaren Grund auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen haben.
Nach einer Kündigung neuen Mut fassen
Eine Trennungssituation fordert Arbeitnehmern zunächst nahezu alles ab. Zu all der organisatorischen Arbeit, die innerhalb kürzester Zeit anfällt und erledigt werden muss, kommen negative Gefühle, die erstmal zu lähmen scheinen. Dabei ist es gerade in einer solchen Situation wichtig, die Motivation und den positiven Blick Richtung Zukunft nicht völlig zu verlieren. Wir unterstützen Sie dabei gern. Unsere Outplacement-Beratung zeigt Ihnen neue berufliche Chancen auf und sorgt dafür, dass Sie negative Gefühle loslassen und mit frischem Mut einen Neuanfang starten können. Für Sie bauen wir die Brücke zwischen Ihrer alten Tätigkeit und einer neuen Position, die bestens zu Ihren Stärken und Talenten passt. Dabei beraten wir Sie kompetent und mit viel Erfahrung – all unsere Berater haben eigene Trennungs- und Outplacement-Erfahrungen. Dadurch gehen wir intensiv auf Ihre persönliche Situation ein und unterstützen Sie mit viel Empathie und Leidenschaft. Unsere Kandidaten finden im Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten eine neue Position. Dabei spielt das Alter keine Rolle: Besonders über 50-Jährige verunsichert eine Kündigung häufig stark. Unsere zahlreichen Netzwerk-Kontakte und unsere umfassenden Kenntnisse über den Arbeitsmarkt schaffen jedoch für alle optimale Bedingungen, um wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Gehören auch Sie dazu, lassen Sie belastende Gefühle los und starten Sie schon bald neu und gestärkt durch – gemeinsam mit uns.
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